Art. 74 OG

Streitwertgrenze

1 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens beträgt:
  1. a. 15 000 Franken in arbeits- und mietrechtlichen Fällen;
  2. b. 30 000 Franken in allen übrigen Fällen.
2 Erreicht der Streitwert den massgebenden Betrag nach Abs. 1 nicht, so ist die Beschwerde dennoch zulässig:
  1. a. wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt;
  2. b. wenn ein Bundesgesetz eine einzige kantonale Instanz vorsieht;
  3. c. gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen;
  4. d. gegen Entscheide des Konkurs- und Nachlassrichters oder der Konkurs- und Nachlassrichterin;
  5. e. gegen Entscheide des Bundespatentgerichts.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verhältnis zwischen staatsrechtlicher Beschwerde und zivilrechtlicher Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 57 Abs. 5 und Art. 74 OG)
    · 23.10.1992 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 68 OG gegen eine im Sinne von Art. 386 ZGB getroffene Massregel (Erw. 1). 2. Reihenfolge der Beurteilung, wenn neben einer Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde eine…
    · 05.07.1960 · 3 Zitierungen
  3. 3
    Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens zwischen zwei ausländischen Ehegatten; Zuständigkeit zum Erlass von Massnahmen zum Schutze Minderjähriger; Art. 49 Abs. 1 OG; Art. 85 Abs. 1 und 3 IPRG; Art…
    · 21.02.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. Art. 53 Abs. 1, 74 OG
    · 02.09.1955 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 51_II_343
    01.01.1925 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 37_II_45
    10.03.1911 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erbrechtliche Klage, Prozessüberweisung
    · 25.10.2007 · 0 Zitierungen
  • 23.05.2007 · 0 Zitierungen
  • Art. 9 und Art. 26 BV (Besitzesschutz)
    · 01.05.2007 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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