Art. 122 OR
Wer sich zugunsten eines Dritten verpflichtet hat, kann diese Schuld nicht mit Forderungen, die ihm gegen den andern zustehen, verrechnen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG3 Zitierungen
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2Arbeitsvertrag; Anspruch der Witwe des Arbeitnehmers gegenüber der Personalfürsorgestiftung2 Zitierungen
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3Arbeitsvertrag; Anspruch der Witwe des Arbeitnehmers gegenüber der Personalfürsorgestiftung auf den Anteil am freien Stiftungsvermögen0 Zitierungen
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4BGE 35_II_2240 Zitierungen01.01.1909 · 0 Zitierungen
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5BGE 32_II_5280 Zitierungen29.09.1906 · 0 Zitierungen
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6BGE 32_II_4520 Zitierungen07.07.1906 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Berufliche Vorsorge0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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