Art. 122 OR

Wer sich zugunsten eines Dritten verpflichtet hat, kann diese Schuld nicht mit Forderungen, die ihm gegen den andern zustehen, verrechnen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG
    · 28.12.2005 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Arbeitsvertrag; Anspruch der Witwe des Arbeitnehmers gegenüber der Personalfürsorgestiftung
    · 11.02.1986 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Arbeitsvertrag; Anspruch der Witwe des Arbeitnehmers gegenüber der Personalfürsorgestiftung auf den Anteil am freien Stiftungsvermögen
    · 24.08.1989 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 35_II_224
    01.01.1909 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 32_II_528
    29.09.1906 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 32_II_452
    07.07.1906 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 30.04.2008 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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