Art. 211 OR
1 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm von dem Verkäufer vertragsgemäss angeboten wird, anzunehmen.
2 Die Empfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
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2Kauf, Abtretung, Wechselrecht, Berufung0 Zitierungen
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3Derogatorische Kraft des Bundesrechts0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kollokation0 Zitierungen
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Ausweisungsbegehren und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege0 ZitierungenBEZ.2016.28· 11.05.2016 · 0 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 13.03.20060 ZitierungenBZ.2005.71· 13.03.2006 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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