Art. 211 OR

1 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm von dem Verkäufer vertragsgemäss angeboten wird, anzunehmen.
2 Die Empfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Werklieferungsvertrag mit Suspensivbedingung; Rücktritt des Bestellers (Art. 365 und 377 OR). 1. Werklieferungsvertrag mit suspensiv bedingter Bauverpflichtung
    · 13.06.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kauf, Abtretung, Wechselrecht, Berufung
    · 19.11.1963 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Derogatorische Kraft des Bundesrechts
    · 21.01.1959 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kollokation
    · 23.03.2017 · 0 Zitierungen
  • Ausweisungsbegehren und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
    BEZ.2016.28
    · 11.05.2016 · 0 Zitierungen
  • Entscheid Kantonsgericht, 13.03.2006
    BZ.2005.71
    · 13.03.2006 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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