Art. 272c OR

Weitergeltung des Mietvertrags

1 Jede Partei kann verlangen, dass der Vertrag im Erstreckungsentscheid veränderten Verhältnissen angepasst wird.
2 Ist der Vertrag im Erstreckungsentscheid nicht geändert worden, so gilt er während der Erstreckung unverändert weiter; vorbehalten bleiben die gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vereinfachtes Verfahren (Anwendungsbereich)
    · 11.09.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 25.11.2022 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Forderung
    HG230209
    · 27.06.2025 · 1 Zitierungen
  • Forderung
    HG210181
    · 22.03.2022 · 1 Zitierungen

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