Art. 29 OR

Abschluss des Vertrages

1 Ist ein Vertragschliessender von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages bestimmt worden, so ist der Vertrag für den Bedrohten unverbindlich.
2 Ist die Drohung von einem Dritten ausgegangen, so hat, wo es der Billigkeit entspricht, der Bedrohte, der den Vertrag nicht halten will, dem anderen, wenn dieser die Drohung weder gekannt hat noch hätte kennen sollen, Entschädigung zu leisten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 62_II_97
    01.01.1936 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Unverbindlichkeit eines Vertrages wegen Furchterregung, Art. 29 ff
    · 16.12.1958 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Stufenklage (Art. 85 ZPO)
    · 03.03.2025 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Agenturvertrag. 1. Entschädigungsanspruch des Agenten für entgangene Provisionen, Art. 418 m Abs. 1 OR
    · 08.05.1969 · 0 Zitierungen
  5. 5
    · 20.12.1960 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 76_II_346
    21.11.1950 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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