Art. 299c OR

Der Verpächter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen und einen laufenden Pachtzins das gleiche Retentionsrecht wie der Vermieter für Mietzinsforderungen (Art. 268 ff.).

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
    · 24.11.1995 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Retentionsrecht des Vermieters (Art. 283 Abs. 1 aSchKG, Art. 283 Abs. 1 SchKG; Art. 1 bis Art. 4 SchlTZGB)
    · 12.12.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Obligationenrecht (Miete und Pacht)
    · 15.12.1989 · 0 Zitierungen

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