Art. 300 OR
1 Für den Kündigungsschutz bei der Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gilt das Mietrecht (Art. 271–273c) sinngemäss.
2 Nicht anwendbar sind die Bestimmungen über die Wohnung der Familie (Art. 273a).
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen12.05.2023 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen03.11.2003 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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