Art. 322b OR

1 Ist eine Provision des Arbeitnehmers auf bestimmten Geschäften verabredet, so entsteht der Anspruch darauf, wenn das Geschäft mit dem Dritten rechtsgültig abgeschlossen ist.
2 Bei Geschäften mit gestaffelter Erfüllung sowie bei Versicherungsverträgen kann schriftlich verabredet werden, dass der Provisionsanspruch auf jeder Rate mit ihrer Fälligkeit oder ihrer Leistung entsteht.
3 Der Anspruch auf Provision fällt nachträglich dahin, wenn das Geschäft vom Arbeitgeber ohne sein Verschulden nicht ausgeführt wird oder wenn der Dritte seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt; bei nur teilweiser Erfüllung tritt eine verhältnismässige Herabsetzung der Provision ein.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arbeitsvertrag; Provisionsanspruch (Art. 322b Abs. 1 OR)
    · 19.03.2002 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vereinbarung über Provisionsansprüche des Handelsreisenden, rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Fehlen der Schriftform; Fälligkeit der Provisionsforderungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 1. Die Berufung de…
    · 17.12.1990 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitsvertrag
    · 22.06.2023 · 2 Zitierungen
  • Forderung
    AH240025
    · 27.02.2025 · 1 Zitierungen
  • Abstellen auf Gutachten des SMAB nach durchgeführter Observation seitens der IV-Stelle. Zusprache einer Invalidenrente für Beschwerden am linken Handgelenk basierend auf Invaliditätsgrad von 20 % bestätigt. Beschwerden an rechter Körperseite nicht unfallkausal. Bemessung des versicherten Verdienstes ohne Berücksichtigung der nach dem Unfall ausbezahlten Provisionen nicht zu beanstanden. Teilweise Gutheissung bei Erhöhung der Integritätsentschädigung von 10 % auf 15 %. (hängig)
    UV.2022.00132
    · 28.11.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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