Art. 323b CO

1 Der Geldlohn ist dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung innert der Arbeitszeit auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist; dem Arbeitnehmer ist eine schriftliche Abrechnung zu übergeben.
2 Der Arbeitgeber darf Gegenforderungen mit der Lohnforderung nur soweit verrechnen, als diese pfändbar ist, jedoch dürfen Ersatzforderungen für absichtlich zugefügten Schaden unbeschränkt verrechnet werden.
3 Abreden über die Verwendung des Lohnes im Interesse des Arbeitgebers sind nichtig.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Art. 27 Abs. 2, 39 Abs. 2 BVG, Art. 331a Abs. 1 OR: Freizügigkeitsleistung. - Zur Entstehung des Anspruchs auf Freizügigkeitsleistung (Erw. 2). - Der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung darf grundsätzlich auch bei absic…
    · 02/25/1988 · 13 citations Summary
  2. 2
    Personalfürsorgestiftung; Haftung des Stiftungsorgans; Schaden; Verrechenbarkeit mit Freizügigkeitsleistungen (Art. 43 OR, Art. 331c Abs. 1 u. 2 OR). 1. Schadensberechnung, wenn der Schaden von einer ungewissen Konkursd…
    · 02/19/1985 · 12 citations Summary
  3. 3
    Gesamtarbeitsvertrag (GAV); Nachwirkung nach Ablauf der Geltungsdauer
    · 10/02/2003 · 8 citations
  4. 4
    Lohnsicherung; Regelung der Mitarbeiterbeteiligung
    · 09/21/2005 · 7 citations Summary
  5. 5
    Hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). (Erw. 3)
    · 09/12/2005 · 6 citations Summary
  6. 6
    Personalfürsorgestiftungen
    · 07/07/1980 · 3 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Insolvenzentschädigung. Vereinbarung einer Lohnerhöhung, deren Auszahlung zu Gunsten der Geschäftsentwicklung der Arbeitgeberin (Start-up-Unternehmung) aufgeschoben wurde. Kein Spar- oder Investitionscharakter erkennbar. Als unter Art. 323b Abs. 3 OR fallende nichtige Vereinbarung hat die Lohnerhöhung bei der Berechnung der Insolvenzentschädigung unberücksichtigt zu bleiben. Abweisung.
    AL.2022.00155
    · 02/28/2023 · 2 citations de
  • Insolvenzentschädigung. Vereinbarung einer Lohnerhöhung, deren Auszahlung zu Gunsten der Geschäftsentwicklung der Arbeitgeberin (Start-up-Unternehmung) aufgeschoben wurde. Kein Spar- oder Investitionscharakter erkennbar. Als unter Art. 323b Abs. 3 OR fallende nichtige Vereinbarung hat die Lohnerhöhung bei der Berechnung der Insolvenzentschädigung unberücksichtigt zu bleiben. Abweisung.
    AL.2022.00156
    · 02/28/2023 · 2 citations de
  • Claim under employment contract
    · 10/01/2004 · 2 citations de

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