Art. 480 OR

Haben mehrere eine Sache, deren Rechtsverhältnisse streitig oder unklar sind, zur Sicherung ihrer Ansprüche bei einem Dritten (dem Sequester) hinterlegt, so darf dieser die Sache nur mit Zustimmung der Beteiligten oder auf Geheiss des Richters herausgeben.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Aufhebung der Konkurseröffnung durch Hinterlegung des geschuldeten Betrages beim oberen Gericht zuhanden des Gläubigers
    · 21.10.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Eine einstweilige Verfügung in einem Zivilrechtsstreit ist eine der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG unterliegende Zivilsache. 2. Anwendung des kantonalen statt des massgebenden eidgenössischen Rechtes (Art. 68…
    · 12.07.1960 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 68_III_53
    27.03.1942 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 21.10.2015 · 1 Zitierungen
  • Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
    · 21.10.2008 · 1 Zitierungen
  • Herausgabe von beim Sequester hinterlegten Vermögenswerten
    LF200021
    · 19.05.2020 · 0 Zitierungen

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