Art. 624 OR
1 Die Aktien dürfen nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrage ausgegeben werden. Vorbehalten bleibt die Ausgabe neuer Aktien, die an Stelle ausgefallener Aktien treten.
2 und 3 …
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Aktienrecht; Eintragung einer ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister (Art. 634, 650, 652e, 681 f. und 940 OR)1 Zitierungen
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2Anfechtung von Beschlüssen einer Generalversammlung. 1. Art. 706 Abs. 1 OR0 Zitierungen
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3BGE 56_I_3640 Zitierungen14.10.1930 · 0 Zitierungen
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4BGE 56_I_3770 Zitierungen01.01.1930 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Suspendierung der Publikation einer Eintragung im Handelsregister2 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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