Art. 630 OR

Aktienzeichnung

Die Zeichnung bedarf zu ihrer Gültigkeit: 1. der Angabe von Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie und Ausgabebetrag der Aktien; 2. einer bedingungslosen Verpflichtung, eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage zu leisten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 04.05.1983 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 47_II_432
    11.10.1921 · 0 Zitierungen
  3. 3
    BGE 46_II_157
    02.06.1920 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 34_II_815
    01.12.1908 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erschleichung einer falschen Beurkundung, Willkür
    · 16.06.2014 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • 19.06.2002 · 1 Zitierungen
  • Direkte Bundessteuer 2019 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2019
    DB.2024.79
    · 18.03.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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