Art. 630 OR
Aktienzeichnung
Die Zeichnung bedarf zu ihrer Gültigkeit: 1. der Angabe von Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie und Ausgabebetrag der Aktien; 2. einer bedingungslosen Verpflichtung, eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage zu leisten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
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2BGE 47_II_4320 Zitierungen11.10.1921 · 0 Zitierungen
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3BGE 46_II_1570 Zitierungen02.06.1920 · 0 Zitierungen
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4BGE 34_II_8150 Zitierungen01.12.1908 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Erschleichung einer falschen Beurkundung, Willkür1 Zitierungen
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1 Zitierungen19.06.2002 · 1 Zitierungen
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Direkte Bundessteuer 2019 sowie Staats- und Gemeindesteuern 20190 ZitierungenDB.2024.79· 18.03.2025 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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