Art. 631 OR
1 Im Errichtungsakt muss die Urkundsperson die Belege über die Gründung einzeln nennen und bestätigen, dass sie ihr und den Gründern vorgelegen haben.
2 Dem Errichtungsakt sind folgende Unterlagen beizulegen: 1. die Statuten; 2. der Gründungsbericht; 3. die Prüfungsbestätigung; 4. die Bestätigung über die Hinterlegung von Einlagen in Geld; 5. die Sacheinlageverträge; 6. …
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 53_II_2501 Zitierungen01.01.1927 · 1 Zitierungen
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2BGE 41_II_6101 Zitierungen01.01.1915 · 1 Zitierungen
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3Prospekthaftung0 Zitierungen
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4BGE 54_II_190 Zitierungen01.01.1928 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen
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0 Zitierungen11.04.2016 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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