Art. 647 OR

Statutenänderung

Der Beschluss der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats über eine Änderung der Statuten ist öffentlich zu beurkunden und ins Handelsregister einzutragen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft
    · 19.01.1990 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft
    · 11.03.1997 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    1. Art. 40 OG, Art. 3 BZP, Prüfung der Prozessvoraussetzungen
    · 14.01.1958 · 3 Zitierungen
  4. 4
    Betreibungsort bei Sitzverlegung
    · 18.06.2013 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 69_I_51
    20.04.1943 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Konkursandrohung
    · 18.06.2013 · 1 Zitierungen
  • SB.2013.00090
    30.04.2002 · 1 Zitierungen
  • Urkundenfälschung; Erschleichen einer falschen Beurkundung
    · 07.01.2009 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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