Art. 729c OR

Anzeigepflicht

Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Konkurseröffnung über eine Aktiengesellschaft ohne vorgängige Betreibung; ersatzweise Überschuldungsanzeige durch die Revisionsstelle; Überschuldung; Rangrücktritt
    · 03.07.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verlängerung der Stundung
    · 12.01.2024 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 192 SchKG)
    · 16.12.2011 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die Revisionsstelle
    PS230249
    · 25.01.2024 · 1 Zitierungen
  • Definitive Nachlassstundung/Nichtverlängerung, Konkurseröffnung
    · 12.01.2024 · 1 Zitierungen

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