Art. 729c OR
Anzeigepflicht
Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Konkurseröffnung über eine Aktiengesellschaft ohne vorgängige Betreibung; ersatzweise Überschuldungsanzeige durch die Revisionsstelle; Überschuldung; Rangrücktritt2 Zitierungen
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2Verlängerung der Stundung1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 192 SchKG)5 Zitierungen
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Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die Revisionsstelle1 ZitierungenPS230249· 25.01.2024 · 1 Zitierungen
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Definitive Nachlassstundung/Nichtverlängerung, Konkurseröffnung1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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