Art. 78 OR
Sonn- und Feiertage
1 Fällt der Zeitpunkt der Erfüllung oder der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag oder auf einen andern am Erfüllungsorte staatlich anerkannten Feiertag , so gilt als Erfüllungstag oder als letzter Tag der Frist der nächstfolgende Werktag.
2 Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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16 Zitierungen
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2Verlängerung der Probezeit bei Krankheit1 Zitierungen
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3BGE 42_II_3310 Zitierungen06.07.1916 · 0 Zitierungen
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4BGE 40_II_210 Zitierungen01.01.1914 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2024.520 ZitierungenHOR.2024.52· 11.12.2025 · 0 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 4. Zivilkammer — ZSU.2025.1660 ZitierungenZSU.2025.166· 28.11.2025 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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