Art. 78 OR

Sonn- und Feiertage

1 Fällt der Zeitpunkt der Erfüllung oder der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag oder auf einen andern am Erfüllungsorte staatlich anerkannten Feiertag , so gilt als Erfüllungstag oder als letzter Tag der Frist der nächstfolgende Werktag.
2 Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 13.12.1957 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verlängerung der Probezeit bei Krankheit
    · 08.03.2022 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 42_II_331
    06.07.1916 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 40_II_21
    01.01.1914 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 04.11.2007 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2024.52
    HOR.2024.52
    · 11.12.2025 · 0 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 4. Zivilkammer — ZSU.2025.166
    ZSU.2025.166
    · 28.11.2025 · 0 Zitierungen

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