Art. 827 OR

Für die Verantwortlichkeit der Personen, die bei der Gründung mitwirken oder mit der Geschäftsführung, der Revision oder der Liquidation befasst sind, sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 819 und 827 OR: Organhaftung bei der GmbH
    · 29.05.2000 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Konkurseröffnung über eine GmbH (Art. 192 SchKG); Legitimation zur Weiterziehung des Konkursdekretes (Art. 174 SchKG)
    · 22.05.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 28.01.1957 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 35_II_84
    05.03.1909 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Gesellschaftsrecht, Verantwortlichkeit
    · 22.05.2013 · 3 Zitierungen
  • · 17.12.2014 · 1 Zitierungen
  • Konkurseröffnung
    · 22.05.2009 · 1 Zitierungen

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