Art. 839 OR

Grundsatz

1 In eine Genossenschaft können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden.
2 Die Statuten können unter Wahrung des Grundsatzes der nicht geschlossenen Mitgliederzahl die nähern Bestimmungen über den Eintritt treffen; sie dürfen jedoch den Eintritt nicht übermässig erschweren.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Boykott; Zulässigkeit der Berufung, Art. 44 OG, 28 ZGB, 41 OR
    · 05.06.1956 · 6 Zitierungen
  2. 2
    Erw. 4 und 5).
    · 20.06.1972 · 5 Zitierungen
  3. 3
    · 20.12.1960 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Genossenschaftsrecht
    · 26.11.1992 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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