Art. 937 OR
Die Handelsregisterbehörden prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eintragung ins Handelsregister erfüllt sind, insbesondere ob die Anmeldung und die Belege keinen zwingenden Vorschriften widersprechen und den rechtlich vorgeschriebenen Inhalt aufweisen.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft3 Zitierungen
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2Erleichterte Fusion; indirekte Beteiligungsverhältnisse0 Zitierungen
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3Bedeutung der Handelsregistereintragungen für die Beitragspflicht von Teilhabern an Kollektivgesellschaften (Art. 20 Abs. 3 AHVV).0 Zitierungen
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Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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Handelsregistereintrag / Zuständigkeit der Vorinstanz (Wiederaufnahme von VB.2010.00290)4 ZitierungenVB.2011.00266· 17.05.2011 · 4 Zitierungen
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VB.2011.002664 Zitierungen11.04.2011 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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