Art. 937 OR

Die Handelsregisterbehörden prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eintragung ins Handelsregister erfüllt sind, insbesondere ob die Anmeldung und die Belege keinen zwingenden Vorschriften widersprechen und den rechtlich vorgeschriebenen Inhalt aufweisen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft
    · 19.01.1990 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erleichterte Fusion; indirekte Beteiligungsverhältnisse
    · 16.08.2022 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bedeutung der Handelsregistereintragungen für die Beitragspflicht von Teilhabern an Kollektivgesellschaften (Art. 20 Abs. 3 AHVV).
    · 17.01.1975 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Art. 554 und 937 OR, 59 Abs. 1 HRegV
    · 13.07.1954 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 16.08.2021 · 4 Zitierungen
  • Handelsregistereintrag / Zuständigkeit der Vorinstanz (Wiederaufnahme von VB.2010.00290)
    VB.2011.00266
    · 17.05.2011 · 4 Zitierungen
  • VB.2011.00266
    11.04.2011 · 4 Zitierungen

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