Art. 960c OR
1 Liegt in der Folgebewertung von Vorräten und nicht fakturierten Dienstleistungen der Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Kosten am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so muss dieser Wert eingesetzt werden.
2 Als Vorräte gelten Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelswaren.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mit Aktiven des Umlaufvermögens verbundene Verlustrisiken; Wertschwankungsreserven0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 20191 Zitierungen
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau, Steuerperiode 20111 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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