Art. 961 OR
Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen: 1. zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen; 2. als Teil der Jahresrechnung eine Geldflussrechnung erstellen; 3. einen Lagebericht verfassen.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Recht auf Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung; Frist0 Zitierungen
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2Verzicht auf die eingeschränkte Revision gemäss Art. 727a Abs. 2 OR (Opting-out)0 Zitierungen
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3Aktienrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen Organs (Art. 754 aOR)0 Zitierungen
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4Beweiseignung. 1. Einer Schrift muss, auch wenn sie vom Aussteller zum Beweis hergestellt wurde, überdies nach Gesetz oder Verkehrsübung Beweiseignung zukommen, um als Urkunde gelten zu können (Erw. 1a). 2. Einer von de…0 Zitierungen
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5BGE 69_II_3130 Zitierungen09.11.1943 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Handelsregistereintrag, Verzicht auf eingeschränkte Revision1 Zitierungen
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1 Zitierungen29.10.2001 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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