Art. 14 PatG

1 Das Patent kann längstens bis zum Ablauf von 20 Jahren seit dem Datum der Anmeldung dauern.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arrestvollzug (Art. 275 SchKG); Patentschutzvertrag mit Liechtenstein; Verarrestierung von Patenten
    · 13.05.2016 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Formmarke; Schutzausschlussgründe
    · 02.07.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erschöpfungsgrundsatz im Patentrecht
    · 07.12.1999 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorsorgliche Massnahmen nach Wegfall des Patentschutzes
    · 14.12.1988 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 37_II_267
    29.06.1911 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 34_II_362
    06.06.1908 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 02.07.2003 · 1 Zitierungen
  • Patentrecht
    · 10.07.2017 · 0 Zitierungen

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