Art. 14 PatG
1 Das Patent kann längstens bis zum Ablauf von 20 Jahren seit dem Datum der Anmeldung dauern.
2 …
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Arrestvollzug (Art. 275 SchKG); Patentschutzvertrag mit Liechtenstein; Verarrestierung von Patenten1 Zitierungen
-
2Formmarke; Schutzausschlussgründe0 Zitierungen
-
3Erschöpfungsgrundsatz im Patentrecht0 Zitierungen
-
4Vorsorgliche Massnahmen nach Wegfall des Patentschutzes0 Zitierungen
-
5BGE 37_II_2670 Zitierungen29.06.1911 · 0 Zitierungen
-
6BGE 34_II_3620 Zitierungen06.06.1908 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
1 Zitierungen02.07.2003 · 1 Zitierungen
-
Patentrecht0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.