Art. 10 PBG
Erleichterungen aus wichtigen Gründen
Die für die Erteilung der Konzession oder Bewilligung zuständige Behörde kann dem Unternehmen aus wichtigen Gründen, namentlich in Notlagen, in Abweichung von den Gesetzes-, Konzessions- oder Bewilligungsvorschriften Erleichterungen gewähren.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Öffentliches Personalrecht (Beendigung; ordentliche Kündigung)1 Zitierungen
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Öffentliches Personalrecht (Beendigung; ordentliche Kündigung)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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