Art. 21 SBBG
Befreiung von Versicherungspflichten
1 …
2 Die SBB sind den Vorschriften der Kantone und Gemeinden über die Versicherungspflicht nicht unterworfen.
3 Die aufgrund des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte zu leistende Entschädigung bleibt vorbehalten.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Befreiung der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB AG) von den kantonalen Steuern3 Zitierungen
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2Unzulässigkeit der Übernahme einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft durch ein Institut des öffentlichen Rechts mittels Absorptionsfusion0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen
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Art. 29 und Art. 49 Abs. 1 BV (Grundstückgewinnsteuer)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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