Art. 121 SchKG

Erlöschen der Betreibung

Wenn binnen der gesetzlichen Frist das Verwertungsbegehren nicht gestellt oder zurückgezogen und nicht erneuert wird, so erlischt die Betreibung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 54_III_307
    05.11.1928 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Anfechtungsklage (Art. 285 ff
    · 05.03.1970 · 1 Zitierungen
  3. 3
    1. Tragweite des Art. 117 Abs. 1 SchKG
    · 29.04.1959 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 37_II_495
    12.07.1911 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Bedeutung der Minimalfrist zur Stellung des Verwertungsbegehrens
    · 07.03.2024 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Höchstdauer
    · 07.09.1972 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...
    PS230110
    · 27.07.2023 · 1 Zitierungen
  • Pfändungsankündigung
    · 17.04.2018 · 0 Zitierungen

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