Art. 148 SchKG
1 Will ein Gläubiger die Forderung oder den Rang eines andern Gläubigers bestreiten, so muss er gegen diesen innert 20 Tagen nach Empfang des Auszuges beim Gericht des Betreibungsortes Kollokationsklage erheben.
2 …
3 Heisst das Gericht die Klage gut, so weist es den nach der Verteilungsliste auf den Beklagten entfallenden Anteil am Verwertungserlös dem Kläger zu, soweit dies zur Deckung seines in der Verteilungsliste ausgewiesenen Verlustes und der Prozesskosten nötig ist. Ein allfälliger Überschuss verbleibt dem Beklagten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Grundstücksteigerung; Doppelaufruf; Überschuss; Legitimation zur Anfechtung der Verteilungsliste (Art. 86, 142 Abs. 3, 147 und 148 SchKG; Art. 812 Abs. 2 ZGB; Art. 116 Abs. 2 VZG)2 Zitierungen
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2Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff0 Zitierungen
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3BGE 78_III_190 Zitierungen24.01.1952 · 0 Zitierungen
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4BGE 73_III_1330 Zitierungen28.10.1947 · 0 Zitierungen
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5BGE 72_III_830 Zitierungen24.09.1946 · 0 Zitierungen
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6BGE 64_III_1330 Zitierungen01.01.1938 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verteilungsliste1 Zitierungen
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0 Zitierungen05.03.2013 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen14.08.2012 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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