Art. 307 SchKG

Weiterziehung

1 Der Entscheid über den Nachlassvertrag kann mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden.
2 Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern die Rechtsmittelinstanz nichts anderes verfügt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Staatsrechtliche Beschwerde
    · 25.06.1969 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet
    · 13.10.2016 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Beschwerde einer Gläubigerin gegen die Bestätigung des Nachlassvertrages (Art. 4 BV; Art. 307 SchKG)
    · 23.09.1996 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 51_I_367
    01.01.1925 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 42_I_113
    01.01.1916 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Beschwerdefrist; Art. 17 Abs. 2 SchKG
    · 29.03.1974 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Definitive Nachlassstundung/Nichtverlängerung, Konkurseröffnung
    · 12.01.2024 · 2 Zitierungen
  • OG.2013.00061
    09.03.2017 · 1 Zitierungen
  • Nachlassstundung
    PS180131
    · 03.09.2018 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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