Art. 52 SchKG
Betreibungsort des Arrestes
Ist für eine Forderung Arrest gelegt, so kann die Betreibung auch dort eingeleitet werden, wo sich der Arrestgegenstand befindet. Die Konkursandrohung und die Konkurseröffnung können jedoch nur dort erfolgen, wo ordentlicherweise die Betreibung stattzufinden hat.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verlustschein (Art. 149 SchKG): Er bescheinigt, dass das gesamte der schweizerischen Vollstreckung unterworfene Vermögen des Schuldners nicht genügt hat, um den Gläubiger zu befriedigen16 Zitierungen
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2Zwangsvollstreckung einer in einem ausländischen Urteil anerkannten Forderung (Art. 81 SchKG); Arrestaufhebungsklage (Art. 279 Abs. 2 SchKG). 1. Eine aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem Staat, in dem das…12 Zitierungen
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4BGE 77_III_12810 Zitierungen12.11.1951 · 10 Zitierungen
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5BGE 68_III_1464 Zitierungen21.11.1942 · 4 Zitierungen
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6BGE 34_I_4054 Zitierungen12.05.1908 · 4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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6 Zitierungen01.12.2006 · 6 Zitierungen
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2 Zitierungen28.10.2022 · 2 Zitierungen
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2 Zitierungen28.10.2022 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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