Art. 54 SchKG

Konkursort bei flüchtigem Schuldner

Gegen einen flüchtigen Schuldner wird der Konkurs an dessen letztem Wohnsitze eröffnet.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 65_III_101
    14.10.1939 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Fortsetzung einer Betreibung; örtliche Zuständigkeit
    · 06.03.2006 · 3 Zitierungen
  • Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
    · 19.12.2008 · 2 Zitierungen
  • Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Ausstand
    · 06.06.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

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