Art. 60 SchKG

Wird ein Verhafteter betrieben, welcher keinen Vertreter hat, so setzt ihm der Betreibungsbeamte eine Frist zur Bestellung eines solchen. Während dieser Frist besteht für den Verhafteten Rechtsstillstand.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zustellung einer Arresturkunde an einen Schuldner, der sich in Untersuchungshaft befindet. 1. Dem inhaftierten Schuldner muss auch dann im Sinne von Art. 60 SchKG Frist zur Bestellung eines Vertreters angesetzt werden,…
    · 03.03.1982 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 77_III_145
    18.12.1951 · 3 Zitierungen
  3. 3
    BGE 38_I_237
    02.03.1911 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine betriebene Aktiengesellschaft
    · 04.04.1970 · 0 Zitierungen
  5. 5
    · 10.04.1962 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 78_III_155
    08.12.1952 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Aufforderung an Schuldner zur Bezeichnung eines Vertreters
    · 16.05.2022 · 3 Zitierungen
  • Pfändungsvollzug; Rechtshilfe des Betreibungsamt Bern für das Betreibungsamt Martigny
    · 16.06.2006 · 3 Zitierungen
  • Betreibung Nr. [...]
    SCBES.2025.66
    · 17.06.2025 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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