Art. 60 SchKG
Wird ein Verhafteter betrieben, welcher keinen Vertreter hat, so setzt ihm der Betreibungsbeamte eine Frist zur Bestellung eines solchen. Während dieser Frist besteht für den Verhafteten Rechtsstillstand.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zustellung einer Arresturkunde an einen Schuldner, der sich in Untersuchungshaft befindet. 1. Dem inhaftierten Schuldner muss auch dann im Sinne von Art. 60 SchKG Frist zur Bestellung eines Vertreters angesetzt werden,…5 Zitierungen
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2BGE 77_III_1453 Zitierungen18.12.1951 · 3 Zitierungen
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3BGE 38_I_2372 Zitierungen02.03.1911 · 2 Zitierungen
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4Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine betriebene Aktiengesellschaft0 Zitierungen
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50 Zitierungen
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6BGE 78_III_1550 Zitierungen08.12.1952 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Aufforderung an Schuldner zur Bezeichnung eines Vertreters3 Zitierungen
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Pfändungsvollzug; Rechtshilfe des Betreibungsamt Bern für das Betreibungsamt Martigny3 Zitierungen
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Betreibung Nr. [...]1 ZitierungenSCBES.2025.66· 17.06.2025 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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