Art. 61 SchKG
Einem schwerkranken Schuldner kann der Betreibungsbeamte für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 74_III_3716 Zitierungen01.01.1948 · 16 Zitierungen
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2BGE 58_III_1816 Zitierungen26.02.1932 · 16 Zitierungen
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3Rechtsstillstand wegen schwerer Erkrankung des Schuldners (Art. 61 SchKG). 1. Wo ein praktisches Interesse besteht, ist der Beschwerdeweg auch dann offen, wenn die angefochtene Verfügung weder rückgängig gemacht noch be…12 Zitierungen
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4BGE 33_I_8152 Zitierungen04.10.1907 · 2 Zitierungen
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5Der Rechtsstillstand wegen Militärdienstes (Art. 57 SchKG) gilt nicht für einen in einer Klinik untergebrachten Patienten der Militärversicherung, der keinen Sold, sondern eine Invalidenrente bezieht.0 Zitierungen
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6BGE 74_III_330 Zitierungen01.01.1948 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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6 Zitierungen27.01.2011 · 6 Zitierungen
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6 Zitierungen14.12.2004 · 6 Zitierungen
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Liegenschaftssteigerung4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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