Art. 61 SchKG

Einem schwerkranken Schuldner kann der Betreibungsbeamte für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 74_III_37
    01.01.1948 · 16 Zitierungen
  2. 2
    BGE 58_III_18
    26.02.1932 · 16 Zitierungen
  3. 3
    Rechtsstillstand wegen schwerer Erkrankung des Schuldners (Art. 61 SchKG). 1. Wo ein praktisches Interesse besteht, ist der Beschwerdeweg auch dann offen, wenn die angefochtene Verfügung weder rückgängig gemacht noch be…
    · 27.11.1979 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 33_I_815
    04.10.1907 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Der Rechtsstillstand wegen Militärdienstes (Art. 57 SchKG) gilt nicht für einen in einer Klinik untergebrachten Patienten der Militärversicherung, der keinen Sold, sondern eine Invalidenrente bezieht.
    · 28.03.1969 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 74_III_33
    01.01.1948 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 27.01.2011 · 6 Zitierungen
  • 14.12.2004 · 6 Zitierungen
  • Liegenschaftssteigerung
    · 01.02.2012 · 4 Zitierungen

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