Art. 52 SSV

Vorwegweiser

1 Vorwegweiser mit weisser Schrift auf blauem Grund stehen auf Hauptstrassen und auf Nebenstrassen, die Hauptstrassen verbinden («Vorwegweiser auf Hauptstrassen»; 4.36). Vorwegweiser mit schwarzer Schrift auf weissem Grund stehen auf wichtigen Nebenstrassen («Vorwegweiser auf Nebenstrassen»; 4.37).
1bis Auf Vorwegweisern werden wie folgt angegeben:
  1. a. Ziele, die über eine Autobahn oder Autostrasse erreicht werden: in einem grünen Feld;
  2. b. Ziele, die vorwiegend über Hauptstrassen erreicht werden: auf blauem Grund oder in einem blauen Feld;
  3. c. Ziele, die vorwiegend über Nebenstrassen erreicht werden: in einem weissen Feld oder auf weissem Grund;
  4. d. Ziele, die vorwiegend über Strecken erreicht werden können, die für Fahrräder und Motorfahrräder besonders geeignet sind: in einem roten Feld;
  5. e. Ziele und Regionen von touristischer Bedeutung: in einem braunen Feld.
1ter Ziele nach Abs. 1bis Bst. d und e werden auf Vorwegweisern nur angegeben, wenn die Signalisation nach Artikel 54a beziehungsweise Artikel 54c nicht zweckmässig ist.
2 Vorwegweiser stehen ausserorts 150–250 m, innerorts 20–100 m vor der Verzweigung, spätestens aber beim Beginn der Einspurstrecke.
3 Verzweigungen, die weniger als 300 m auseinanderliegen, können auf demselben Vorwegweiser dargestellt werden.
4 Die Richtung der Strasse wird durch Striche dargestellt, die dem Verlauf der Fahrbahnen nach der Verzweigung entsprechen. Vor Kreisverkehrsplätzen kann der «Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz» (4.54) verwendet werden.
5 «Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen» (4.38) oder «Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen» (4.39) können beim Beginn einer Einspurstrecke verwendet werden. Für jeden Fahrstreifen wird ein selbständiger Pfeil aufgeführt; für Farbe und Anordnung der Felder gilt Abs. 1.
6 Auf Vorwegweisern können Verkehrsbeschränkungen, die für eine der aufgeführten Strecken gelten (z.B. Beschränkungen der Breite oder des Gewichts), durch die Wiedergabe der zutreffenden Vorschriftssignale angezeigt werden («Vorwegweiser mit Anzeige von Beschränkungen»; 4.40).
7 …
8 …

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 12.05.1978 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Namentlich darf er das beim Kreuzen dann nicht, wenn ihm eine Leitlinie eine schmälere Fahrspur zuweist.
    · 30.04.1974 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Kreuzen, Überholen
    · 18.04.1973 · 0 Zitierungen
  4. 4
    · 20.10.1967 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2023.62
    WBE.2023.62
    · 16.10.2023 · 0 Zitierungen
  • Fahrlässige Körperverletzung; Vertrauensgrundsatz (Art. 26 SVG)
    · 09.12.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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