Art. 42 StG

Betreibung

1 Wird der Anspruch auf Abgaben, Zinsen und Kosten auf Mahnung hin nicht befriedigt, so ist Betreibung einzuleiten; vorbehalten bleibt die Eingabe in einem Konkurs.
2 Ist die Abgabeforderung noch nicht rechtskräftig festgesetzt und wird sie bestritten, so unterbleibt ihre endgültige Kollokation, bis ein rechtskräftiger Abgabeentscheid vorliegt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 74_I_177
    01.01.1948 · 1 Zitierungen
  2. 2
    Erlass der Emissionsabgabe bzw. emissionsabgaberechtlicher Freibetrag
    · 07.09.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Dividendenbesteuerung; abstrakte Normenkontrolle; verfassungsrechtliches Anwendungsgebot von Bundesgesetzen
    · 25.09.2009 · 0 Zitierungen
  4. 4
    · 12.03.1969 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Stempelabgabe auf Quittungen für Versicherungsprämien
    · 13.05.1966 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 77_I_27
    01.01.1951 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.