Art. 176 StGB

Gemeinsame Bestimmung

Der mündlichen üblen Nachrede und der mündlichen Verleumdung ist die Äusserung durch Schrift, Bild, Gebärde oder durch andere Mittel gleichgestellt.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB); Idealkonkurrenz
    · 05.07.2007 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Üble Nachrede, rechtliches Gehör, Willkür
    · 19.05.2014 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2025.102
    SST.2025.102
    · 21.10.2025 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2025.103
    SST.2025.103
    · 21.10.2025 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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