Art. 179quater SCC
Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
Wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines andern oder eine nicht jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich eines andern ohne dessen Einwilligung mit einem Aufnahmegerät beobachtet oder auf einen Bildträger aufnimmt, wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Abs. 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt, wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Abs. 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1E. 5.2)73 citations
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264 citations
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3Schutz der Privatsphäre, Observation der versicherten Person durch Privatdetektive32 citations
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4Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer im Invalidenversicherungsverfahren angeordneten Observation22 citations
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5Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren7 citations
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61 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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24 citations
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Einstellung der Strafuntersuchung22 citations
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Unfallversicherung (Invalidenrente, Revision)19 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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