Art. 260ter StGB

Kriminelle und terroristische Organisationen

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
  1. a. sich an einer Organisation beteiligt, die den Zweck verfolgt: 1. Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern, oder 2. Gewaltverbrechen zu begehen, mit denen die Bevölkerung eingeschüchtert oder ein Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden soll; oder b. eine solche Organisation in ihrer Tätigkeit unterstützt.
2 Abs. 1 Bst. b findet keine Anwendung auf humanitäre Dienste, die von einer unparteiischen humanitären Organisation, wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Abkommen vom 12. August 1949 erbracht werden.
3 Übt der Täter einen bestimmenden Einfluss in der Organisation aus, so wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
4 Das Gericht kann die Strafe mildern (Art. 48a), wenn der Täter sich bemüht, die weitere Tätigkeit der Organisation zu verhindern.
5 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, wenn die Organisation ihre verbrecherische Tätigkeit ganz oder teilweise in der Schweiz ausübt oder auszuüben beabsichtigt. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beteiligung an einer kriminellen Organisation
    · 02.10.2006 · 83 Zitierungen
  2. 2
    · 28.02.2005 · 76 Zitierungen
  3. 3
    Auslieferung; Verfolgung eines mutmasslichen Helfers der extremistischen Organisation DHKP-C durch die Türkei
    · 23.01.2007 · 71 Zitierungen
  4. 4
    Auslieferung eines mutmasslichen Angehörigen der "Brigate Rosse" an Italien
    · 18.09.2002 · 69 Zitierungen
  5. 5
    Auslieferungsersuchen von Serbien-Montenegro gegen eine Person, die Organisationen unterstützt haben soll, denen terroristische Anschläge vorgeworfen werden; Einrede des politischen Delikts
    · 08.07.2004 · 65 Zitierungen
  6. 6
    Bundesgerichtsbarkeit für Verbrechen, die von einer kriminellen Organisation ausgehen
    · 11.06.2007 · 53 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 15.07.2016 · 22 Zitierungen
  • 02.05.2014 · 18 Zitierungen
  • 07.03.2017 · 17 Zitierungen

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