Art. 282bis StGB
Stimmenfang
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft1 Zitierungen
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2Beginn des Fristenlaufs bei der Anfechtung eines genehmigungspflichtigen Erlasses0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen12.06.2002 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen06.04.2016 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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