Art. 282bis StGB

Stimmenfang

Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft
    · 12.06.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beginn des Fristenlaufs bei der Anfechtung eines genehmigungspflichtigen Erlasses
    · 16.08.1995 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 12.06.2002 · 1 Zitierungen
  • 06.04.2016 · 0 Zitierungen

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