Art. 137 StPO

Bestellung, Widerruf und Wechsel

Bestellung, Widerruf und Wechsel der Verbeiständung richten sich sinngemäss nach den Artikeln 133 und 134.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 181 und 285 Ziff. 1 StGB
    · 22.11.1968 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Strafverfahren; Wechsel der unentgeltlichen Rechtsvertretung
    · 21.07.2020 · 3 Zitierungen
  • 26.06.2019 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • 19.03.2025 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.