Art. 160 StPO

Einvernahme einer geständigen beschuldigten Person

Ist die beschuldigte Person geständig, so prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht die Glaubwürdigkeit ihres Geständnisses und fordern sie auf, die näheren Umstände der Tat genau zu bezeichnen.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.03.2022 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Hinderung einer Amtshandlung; mehrfacher, teilweise versuchter Diebstahl; Willkür; Strafzumessung etc.
    · 06.03.2019 · 2 Zitierungen
  • 08.11.2005 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.