Art. 425 StPO

Stundung und Erlass

Forderungen aus Verfahrenskosten können von der Strafbehörde gestundet oder unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der kostenpflichtigen Person herabgesetzt oder erlassen werden.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • ad 1: Brandstiftung, Gewaltdarstellungen, Sachbeschädigung, mehrfacher Betrug, Nötigung, versuchte Nötigung, Ausnützung der Notlage, mehrfache versuchte Ausnützung der Notlage, Förderung der Prostitution, mehrfache versuchte Förderung der Prostitution, Pornografie, Irreführung der Rechtspflege, mehr
    SB.2017.73
    · 10.12.2019 · 56 Zitierungen
  • Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten
    SB.2014.28
    · 06.02.2017 · 55 Zitierungen
  • 25.06.2020 · 46 Zitierungen Zusammenfassung

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