Art. 451 StPO
Selbstständige nachträgliche Entscheide des Gerichts
Selbstständige nachträgliche Entscheide des Gerichts werden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von der Strafbehörde gefällt, die nach diesem Gesetz für das erstinstanzliche Urteil zuständig gewesen wäre.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Nachträgliche Verwahrung, neues Gutachten0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Nachträgliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme3 Zitierungen
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VWBES.2011.3321 Zitierungen22.03.2012 · 1 Zitierungen
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Aufhebung der stationären therapeutischen Behandlung1 ZitierungenVWBES.2011.332· 17.06.1999 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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