Art. 72 StPO

Gerichtsberichterstattung

Bund und Kantone können die Zulassung sowie die Rechte und Pflichten der Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter regeln.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Einschränkung der Gerichtsberichterstattung über eine öffentliche strafrechtliche Hauptverhandlung
    · 06.11.2015 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Akteneinsicht
    BES.2015.127
    · 22.01.2016 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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