Art. 72 StPO
Gerichtsberichterstattung
Bund und Kantone können die Zulassung sowie die Rechte und Pflichten der Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter regeln.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einschränkung der Gerichtsberichterstattung über eine öffentliche strafrechtliche Hauptverhandlung1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Akteneinsicht0 ZitierungenBES.2015.127· 22.01.2016 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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