Art. 8 StromVV
Messtarife
1 Die Netzbetreiber legen die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest und veröffentlichen die Tarife bis zum 31. August (Art. 7b).
1bis Die ElCom führt jährlich ein Monitoring der Messtarife durch.
2 Die Netzbetreiber legen bis spätestens Ende 2025 unter Mitwirkung der Vertreterinnen und Vertreter der Endverbraucher, der Erzeuger und der im Elektrizitätsbereich tätigen Dienstleister transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien für das Messwesen und die Informationsprozesse fest, insbesondere:
- a. zu den Pflichten der Beteiligten;
- b. zum zeitlichen Ablauf;
- c. zur Form und zur Qualität der zu übermittelnden Daten;
- d. zur Datenbekanntgabe über die Datenplattform;
- e. zu den Stammdaten nach Artikel 8asepties Abs. 2 .
3 Zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Elektrizitätsversorgung nach Artikel 17f Abs. 1 StromVG müssen die für die folgenden Aufgaben notwendigen Messdaten, Stammdaten und weiteren Daten bekannt gegeben werden:
- a. Netzbetrieb;
- b. Bilanzmanagement;
- c. Energielieferung;
- d. Anlastung der Kosten;
- e. Berechnung der Netznutzungsentgelte;
- f. Abrechnungsprozesse im Zusammenhang mit dem EnG und der EnV ;
- g. Direktvermarktung;
- h. Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen;
- i. Lieferantenwechsel; und j. Gewährleistung des Rechts der Endverbraucher, der Erzeuger und der Speicherbetreiber nach Artikel 8asepties Abs. 2 .
3bis …
4 Auf Begehren der betroffenen Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber liefern die Netzbetreiber Dritten gegen eine kostendeckende Abgeltung zusätzliche oder anders aufbereitete Mess- und Stammdaten. Es müssen alle in den letzten fünf Jahren erhobenen Daten geliefert werden.
5 …
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber, der Arealnetzbetreiber und der Endverbraucher in Arealnetzen9 Zitierungen
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2Es besteht kein Monopol für das Messwesen; die Wahl des Messdienstleisters unterliegt der Wirtschaftsfreiheit des Produzenten0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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3 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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