Art. 47 SVG
1 Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren, soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint.
2 Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Überholen einer Fahrzeugkolonne durch einen Motorradfahrer; Kollision mit einem wendenden Fahrzeug2 Zitierungen
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2Überholen0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen25.02.2009 · 3 Zitierungen
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Fahrlässige Körperverletzung, Verletzung von Verkehrsregeln; Willkür2 Zitierungen
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Fahrlässige Körperverletzung; Vertrauensgrundsatz (Art. 26 SVG)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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