Art. 84 SVG

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nichtigkeitsbeschwerde gemäs Art. 68 Abs. 1 lit. b OG Gerichtsstand für Schadenersatzklagen gegen die SBB aus einem durch ein Dienst-Motorfahrzeug verursachten Unfall.
    · 31.10.1968 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Motorfahrzeughaftpflicht: Gerichtsstand für Zivilklagen. 1. Art. 84 SVG
    · 16.06.1987 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zuständigkeit des Richters des Unfallortes für Zivilklagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen, Art. 84 SVG
    · 07.03.1983 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Örtliche Zuständigkeit für die Schadenersatzklage eines in der Schweiz wohnhaften, durch ein schweizerisches Motorfahrzeug im Ausland Geschädigten a) bei gleichzeitiger Belangung des Halters und des Haftpflichtversicher…
    · 21.12.1965 · 1 Zitierungen
  5. 5
    · 17.02.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Voraussetzungen, unter denen schon der Entscheid einer untern kantonalen Behörde wegen Verletzung dieser Vorschrift mit der Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden kann (E. 1). 2. Umstände, die einer Umdeutung der Nic…
    · 08.12.1986 · 0 Zitierungen

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