Art. 1 TSchG
Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung einer gefundenen Katze mit unbekanntem Halter1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Widerhandlungen gegen Tierschutzgesetzgebung / Tierhalteverbot35 Zitierungen
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31 Zitierungen
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Hundehaltung; Beschlagnahme, Tierhalteverbot27 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.