Art. 58 URG

Administrative Aufsicht

1 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist administrative Aufsichtsbehörde der Schiedskommission.
2 Die Schiedskommission erstattet dem Departement alljährlich Bericht über ihre Geschäftsführung.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Urheberrecht. 1. Der ausübende Künstler ist nicht Urheber (Erw. 2 b). 2. Art. 4 Abs. 2 URG bezweckt lediglich den Schutz der Hersteller von Schallplatten, Musikdosen und ähnlichen Instrumenten gegen unlauteren Wettbewer…
    · 08.12.1959 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anwendung des BGÖ auf die Schiedskommission im Tarifgenehmigungsverfahren mit Einigungstarif
    · 22.10.2021 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Aufführungsrecht an Schallplatten, Art. 12 Ziff. 3 URG
    · 19.12.1961 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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