Art. 25 UVV

Höhe

1 Das Taggeld wird nach Anhang 2 berechnet und für alle Tage, einschliesslich der Sonn- und Feiertage, ausgerichtet.
2 …
3 Die Unfallversicherung erbringt die ganze Leistung, wenn die Arbeitsunfähigkeit eines arbeitslosen Versicherten mehr als 50 Prozent beträgt, und die halbe Leistung, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als 25, aber höchstens 50 Prozent beträgt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 25 und weniger Prozent besteht kein Taggeldanspruch.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 5 Abs. 4 der Verordnung vom 24
    · 13.06.2000 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Taggeldkoordination im Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbereich
    · 03.04.2009 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Versicherter Verdienst für die Bemessung des Taggeldes eines Temporärarbeitnehmers
    · 12.07.2013 · 8 Zitierungen
  4. 4
    SR 837.171): Versicherungsschutz bei Nichtberufsunfällen nach Stellenverlust mit anschliessender Arbeitslosigkeit. - Liegt bei einer arbeitslosen Person eine Doppelversicherung für Nichtberufsunfälle vor, da sie nach Be…
    · 27.12.2001 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Überentschädigungsberechnung
    · 22.10.2013 · 1 Zitierungen
  6. 6
    · 14.06.2018 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Unfallversicherung
    · 20.08.2008 · 13 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Taggeld)
    · 23.02.2015 · 4 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Rückerstattung; Taggeld)
    · 28.03.2013 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.