Art. 25 UVV
Höhe
1 Das Taggeld wird nach Anhang 2 berechnet und für alle Tage, einschliesslich der Sonn- und Feiertage, ausgerichtet.
2 …
3 Die Unfallversicherung erbringt die ganze Leistung, wenn die Arbeitsunfähigkeit eines arbeitslosen Versicherten mehr als 50 Prozent beträgt, und die halbe Leistung, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als 25, aber höchstens 50 Prozent beträgt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 25 und weniger Prozent besteht kein Taggeldanspruch.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 5 Abs. 4 der Verordnung vom 2426 Zitierungen
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2Taggeldkoordination im Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbereich12 Zitierungen
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3Versicherter Verdienst für die Bemessung des Taggeldes eines Temporärarbeitnehmers8 Zitierungen
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4SR 837.171): Versicherungsschutz bei Nichtberufsunfällen nach Stellenverlust mit anschliessender Arbeitslosigkeit. - Liegt bei einer arbeitslosen Person eine Doppelversicherung für Nichtberufsunfälle vor, da sie nach Be…4 Zitierungen
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5Überentschädigungsberechnung1 Zitierungen
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60 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unfallversicherung13 Zitierungen
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Unfallversicherung (Taggeld)4 Zitierungen
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Unfallversicherung (Rückerstattung; Taggeld)3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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