Art. 44 VAM
Abgabe ohne Fachberatung
1 Ein Arzneimittel wird in die Kategorie der frei verkäuflichen Arzneimittel (Abgabekategorie E) eingeteilt, wenn:
- a. es nicht unter die Kategorien A, B oder D fällt; und b. seine Abgabe und Anwendung keine Fachberatung erfordert.
2 Diese Arzneimittel können ohne ärztliche oder tierärztliche Verschreibung von allen Personen abgegeben werden.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Umteilung der Arzneimittel5 Zitierungen
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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