Art. 23 VFP
Wegfall der Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht
1 Kurzaufenthalts-, Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA und Grenzgängerbewilligungen EU/EFTA können widerrufen oder nicht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind.
2 Für die Niederlassungsbewilligung EU/EFTA gilt Artikel 63 AIG.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung11 Zitierungen
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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA8 Zitierungen
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EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung7 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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